Zur Entstehung des Gender Mainstreaming

„Gender Mainstreaming“ bzw. „Gender Diversity“ ist eine Neo-Marxismus verwurzelte
politische Ideologie, die 1995 durch die 4. UN-Weltrauenkonferenz in Peking in Form
von 361 Einzelmaßnahmen im Rahmen der sog. „Aktionsplattform“1 verankert wurde.

Die – nachweislich – auf undemokratische Weise zustandegekommenen Beschlüsse 2
dieser Konferenz wurde ohne Einbezug der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten
über den Amsterdamer Vertrag 3 von der rot-grünen Regierung unter Schröder/Fischer mittels Kabinettsbeschluß von 23 Juni 1999 in Deutschland „als durchgängiges Leitprinzip
politischen Handelns in Form einer Querschnittsaufgabe“ implementiert.4

Eine auf die wesentlichen Hauptziele bzw. – merkmale der „Gender“-Ideologie verdichtete
Zusammenfassung liefert die Historikerin Dale O’Leary, die 1995 an der 4. UN-Weltfrauenkonferenz in Peking teilnahm und ihre Erfahrungen und Hintergrundinformationen von dort wie folgt zusammengefasst:

„Immer werde ich gefragt, was ich in Peking sah. Auch auf die Gefahr hin, zu stark zu vereinfachen, ist meine Antwort: Im UN-Establishement haben folgenden Ansichten die Mehrheit:

1. In der Welt braucht es weniger Menschen und mehr sexuelle Vergnügungen.
Es braucht die Abschaffung der Unterschiede zwischen Männer und Frauen sowie die Abschaffung der Vollzeit-Mütter.

2. Da mehr sexuelles Vergnügen zu mehr Kinder führen kann, braucht es freien Zugang zu Verhütung und Abtreibung für alle und Förderung homosexuellen Verhaltens, da es dabei nicht zur Empfängnis kommt.

3. In der Welt braucht es einen Sexualkundenunterricht für Kinder und Jugendlichen,
der zu sexuellem Experimentieren ermutigt, es braucht die Abschaffung der Rechte
der Eltern über ihre Kinder.

4. Die Welt braucht eine 50/50 Männer/Frauen Quotenregelung für alle Arbeits- und Lebensbereichte. Alle Frauen müssen zu möglichst allen Zeiten einer Erwerbsarbeit nachgehen.

5. Religionen, die diese Agenda nicht mitmachen, müssen der Lächerlichkeit preisgegeben werden. 5

1 Vereinte Nationen (1995): Berichte der vierten Weltfrauenkonferenz; Beijing, 4. -15.
September 1995, auszugsweise Übersetzung des Dokuments A/CONF. 177/20 vom
17 Oktober 1995
• Resolution 1 der Vierten Weltfrauenkonferenz
• Anlage I: Erklärung von Beijing
• Anlage II: Aktionsplattform
http://www.unorg/depts/german/conf/beijing/beij bericht.html

2 Siehe Kuby, Gabriele (2013); Die globale sexuelle Revolution, Zerstörung der Freiheit
im Namen der Freiheit: fe-medienverlag GmbH, Kißlegg; 3. Auflage, S. 93, S. 100 f und
S.103 ff

3 Europäische Union (1997); Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrages über
die Europäische Union, der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften
sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte; Amtsblatt Nr. C 340 vom
10. November 1997
http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/dat/1197D/htm/11997D.html

4 Humboldt – Universität zu Berlin (2013); Homepage des GenderKompetenzZentrums;
Gender Kompetenz 2003 - 2010/GenderMainstreaming/Grundlagen/Geschichten/Geschichte
von GM auf Bundesebene/1999
http://www.genderkompetenz.info/genderkompetenz-2003
2010/gendermainstreaming/Grundlagen/geschichten/bund
Vgl. hierzu auch Quelle gemäß Fußnote 2, S. 93

5 Zitiert nach Spreng, Manfred und Seufert, Harald (2011); Vergewaltigung der
menschlichen Identität- Über die Irrtümer der Gender-Ideologie; Verlag Logos Editions,
Ansbach, 2 Auflage Fußnote Nr. 30 S. 14 f. Vgl. hierzu außerdem O’Leary, Dale (1997);
The Gender Agenda, Lafayette; ausführlich dargestellt in Nachrichten aus dem
Deutschen Institut für Jugend und Gesellschaft, Bulletin Nr. 13, Frühjahr 2007

Alexander Heumann
Fachanwalt für Familienrecht

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