Prozeßkostenhilfe

Staatliche Prozeßkostenhilfe:

1. Link zum Formular und den amtlichen Hinweisen (zum Ausfüllen am PC und Ausdrucken) für die Beantragung von Prozeßkostenhilfe:

Bitte fügen Sie Belege zu Ihrem Einkommen und Ihren monatlichen Belastungen in Kopie bei.

Ihr Prozeßkostenhilfe-Antrag wird sodann von uns bei Gericht eingereicht.

4. Vermeidung bzw. Reduzierung der Scheidungskosten kann nur aufgrund staatlicher Prozesskostenhilfe erfolgen. (Ob es sich um eine ´Online-Scheidung´ handelt, spielt hingegen keine Rolle).

5. Bislang werden ca. 60 % aller Scheidungen mittels staatlicher Prozeßkostenhilfe (PKH) finanziert (!).

Da die Bundesregierung aber an einem Gesetz zur Einschränkung der PKH bzw. Erschwerung der Voraussetzungen hierfür bastelt, sollte man sich in geeigneten Fällen mit der Einreichung des Scheidungsantrags etwas beeilen.

6. Grundsätzlich ist für einen erfolgreichen Prozeßkostenhilfeantrag nicht nur die ´Bedürftigkeit´ im Sinne des Gesetzes, sondern auch die „Erfolgsaussichten“ der Klage erforderlich. Bei einer Scheidung sind die Erfolgsaussichten aber in der Regel unproblematisch gegeben, sobald die Eheleute ca. 10 Monate getrennt (gfs. auch innerhalb der ehelichen Wohnung) gelebt haben und einer von ihnen nunmehr vom Anwalt den Scheidungsantrag einreichen läßt.

Alexander Heumann
Fachanwalt für Familienrecht

Rathelbeckstraße 313
40627 Düsseldorf
Telefon 0211 / 164 60 68

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